An der Luttermühle Isselhorst

 



ALLGEMEINE Geschäftsbedingungen  

1.     ALLGEMEINES

1.1.  Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge von FOTOsession e.Kfm.1.2.  "Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle von FOTOsession e.Kfm. hergestellten Produkte, gleich in                                                                      welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.                                     ( Papierbilder, Negative, Lichtbilder in digitaler oder digitalisierter Form, usw.)

2.    ÜBERLASSENES BILDMATERIAL

2.1. Der Kunde erkennt, dass es sich bei dem gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschütztes         Bildmaterial von FOTOsession e.K.fm. im Sinne des Urheberrechtsgesetzes §2 Abs.1 Ziffer 5 handelt.  

2.2. Mit dem Kauf eines Bildes / Bezahlung des Fotoshootings erhält der Kunde kein ausschließliches Nutzungsrecht.  

3.   URHEBERRECHT

3.1. FOTOsession e.Kfm.  steht das Urheberrecht an den Lichtbilde im Sinne des Urhebergesetzes zu. Mit dem Verkauf des Bildmaterials in welcher Form dieses vorliegt, wird nicht das Urheberrecht übertragen.

3.2. Die von FOTOsession e.Kfm. erstellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

4.   NUTZUNG UND VERBREITUNG

4.1. Die Verbreitung von Lichtbildern von FOTOsession e.Kfm. im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den interen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf CD-ROM oder anderen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen FOTOsession e.Kfm. und dem Auftraggeber gestattet.

4.2. Die Weitergabe digitaler Lichtbilder im Internet und auf Datenträger und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von FOTOsession e.Kfm.

4.3. FOTOsession e.Kfm. ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

4.4. Wünscht der Auftraggeber, dass FOTOsession e.Kfm. Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung.

4.5. Hat FOTOsession e.Kfm. dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung von FOTOsession e.Kfm. verändert werden.

4.6. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträger, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

4.7. FOTOsession e.Kfm. überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung und gesonderten Vergütung.

4.8. Dei vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst über, nach vollständiger Bezahlung des Auftrages an FOTOsession e.Kfm.

4.9. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrHG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrHG wird ausdrücklich abbedungen.

4.10. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann FOTOsession e.Kfm., sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung auf Recht zur Namensnennung berechtigt FOTOsession e.Kfm. zum Schadenersatz.

4.11. Die Dateien verbleiben bei FOTOsession e.Kfm. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung. 

5.   PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, LIEFERUNG

5.1. Angebote, Preislisten, Prospekte und sonstige Drucksachen sind freibleibend und unverbindlich.

5.2. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorrar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale (Shooting lt. gültiger Preisliste) berechnet. Nebenkosten wie z.B. Anfahrtspauschale sind vom Auftraggeber zu tragen. Berechnet werden die am Tag der Ausführung gültige Preise in Euro.

5.3. Die Bezahlung des Auftrages kann am Aufnahmetag oder bei Abholung erfolgen dies liegt im Ermessen von FOTOsession e.Kfm. Eine Herausgabe der Bilder ohne Zahlung des vollständigen Betrages ist ausgeschlossen. Eine Zusendung der Lichtbilder erfolgt nach vollständiger Bezahlung oder per beiliegender Rechnung zzgl. Versand und Portokosten.

5.4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Lichtbilder Eigentum von FOTOsession e.Kfm.

5.5. Bei den Lieferungen steht die Wahl des Transportmittels frei. Kosten für eine vom Besteller gewünschten beschleunigte oder besondere Transportart gehen zu Lasten des Bestellers. Angegebene Lieferzeiten und Termine sind unverbindlich. Einen Lieferverzögerung, verursacht durch Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitung von Vorlieferanten, Verzögerung durch das Transportunternehmen etc., begründet keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag sowie direkten oder indirekten Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Liefervertrages.

6. HAFTUNG, REKLAMATION

6.1. Die Aufbewahrung der Daten erfolgt ohne jegliche Gewähr. FOTOsession e.K.fm. ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die aufbewahrten Daten nach 3 Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten oder dem Auftraggeber zum Kauf anzubieten.

6.2. FOTOsession e.Kfm. haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen des Herstellers der Fotomaterialien.

6.3. Die Zusendung der Produkte erfolgt bei unversichertem Versand auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

6.4. Schadenersatz leistet FOTOsession e.Kfm. ggf. nur in Höhe des Auftragswertes. Weiter gehende Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, sind ausgeschlossen.

6.5. Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die Bildauffassung und Gestaltung von FOTOsession e.Kfm. ausdrücklich an. Eventuelle Änderungswünsche werden gesondert berechnet. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Hat der Auftraggeber FOTOsession e.Kfm. keine ausdrücklichen Weisungen zur Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bzgl. der Bildauffassung sowie künstlerisch - technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. FOTOsession e.Kfm. behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.  Die erste Bildauswahl, sowie die Ausschnittsetzung obliegt bei FOTOsession e.Kfm.

6.6. Sämtliche Arbeiten werden von FOTOsession e.Kfm. mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 8 Tagen geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei beanstandeten Arbeit möglich.   

6.7. Bei Reproduktionen, Vergrößerungen und Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

6.8. Reklamationen bzw. Schadenersatzansprüche sowie Abschläge auf Rechnungen bzgl. der zeitlichen Fertigstellung der Bildwerke ist ausgeschlossen.

7.  VERTRAGSABSCHLUSS

Ein Vertrag kommt mündlich oder schriftlich zustande. Dabei wird Ort, Zeit und Art des Fotoshootings festgelegt. Änderungen oder Auflösung des Vertrages dedürfen der Zustimmung von FOTOsession e.Kfm. Änderungen oder Aulösung des Vertrages bedürfen der Zustimmung von FOTOsession e.Kfm. und müssen rechtzeitig, mindestens jedoch 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin stattfinden, andernfalls kann FOTOsession e.Kfm. Schadenersatz in Höhe der gebuchten Leistung verlangen.

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN, SAVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltliche möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.